In Bayern gibt es insgesamt neun Spielbanken, die ab dem 9. Juni wieder öffnen dürfen. Denn die geltenden Infektionsschutzregeln lassen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 auch den Betrieb von Spielbanken zu. Derzeit ist das bei allen Bayerischen Spielbanken der Fall. Diese werden von der staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung betreut, welche wiederum zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat gehören. Auch der zuständige Finanz- und Heimatminister Albert Füracker freut sich darüber, dass bald wieder am Roulette- und Black Jack-Tisch sowie an den Automaten gespielt werden darf.
Die Spielbanken hatten bereits im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept entwickelt, das nach der Wiedereröffnung voll umgesetzt wird.
Die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbanken hat natürlich höchste Priorität,
betont Füracker.
Für die Gäste besteht FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus schützen Vorrichtungen aus Plexiglas an den Spieltischen Gäste und Mitarbeiter. Für die erforderliche Handdesinfektion vor Spielbeginn werden Spender mit Desinfektionsmitteln bereitgestellt. Zudem werden Jetons und Chips regelmäßig desinfiziert. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt bei Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen finden Sie auf www.spielbanken-bayern.de.
StMFH Bayern/JM