Der Leistungsdruck am Ende der Grundschule löst bei vielen Schülern und Eltern in Bayern Angst und Stress aus. Denn nur wenn die Aufnahmebedingen etwa durch gute Noten erfüllt sind, ist der Gang auf das Gymnasium kein Problem. Doch ist diese Praxis überhaupt durch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung gedeckt? Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht an der Ruhr Universität Bochum ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die Ergebnisse sollen an diesem Dienstag (11.00 Uhr) im Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
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dpa