Nach aktuellen Berichten dauerten Asylverfahren in Bayern bis Oktober 2024 durchschnittlich neun Monate. Im Vergleich dazu waren die Verfahren in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 nach 3,9 Monaten abgeschlossen. Dort liegt ein zentralisiertes Modell mit kurzen Dienstwegen vor, da alle Asylklagen am Verwaltungsgericht Trier behandelt werden.
Erst seit 2024 werden in Bayern Asylverfahren nach Herkunftsländern gebündelt. Dies hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) angekündigt. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das Verwaltungsgericht Regensburg, das unter anderem für Asylverfahren aus Angola, der Demokratischen Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda zuständig ist. Arnold betonte, dass die späte Einführung dieser Bündelung unverständlich sei, da sie bereits in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz zu deutlich effizienteren Abläufen geführt hat.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in diesem Rahmen die Aufgabe, Fälle aus mehreren Ländern zu bearbeiten und so die Verfahren in der Region zu konzentrieren. Mit seinen 54 Richtern gehört es zu den am stärksten besetzten Gerichten der ersten Instanz in Bayern.
Arnold kritisiert, dass die Zahl der Richterstellen in Bayern seit 2020 rückläufig ist. Waren es 2020 noch 225 Stellen, so sind es 2024 nur noch 221. Das Innenministerium verweist jedoch auf insgesamt 310 Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, darunter 54 in Regensburg, 105 in München und 36 in Augsburg.
Das Beispiel Regensburg zeigt, dass eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten – wie sie seit 2024 gilt – zu einer besseren Organisation führen kann. Dennoch hinkt Bayern, auch mit Gerichten wie dem in Regensburg, immer noch hinter anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz hinterher. Laut Arnold und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine weitere Optimierung nötig, um die Verfahrensdauern nachhaltig zu verkürzen.
dpa / TR