Mo, 10.01.2022 , 12:17 Uhr

Bayern: Schulen und Kitas starten wieder - neue Test-Regeln

Die Weihnachtsferien sind vorbei. Jetzt heißt es für die Eltern wieder Brote schmieren, Ranzen kontrollieren, Handschuhe suchen - und zwischen Schlafanzug und Müsli auch noch alle Kita-Kinder auf Corona testen.

So manche können es kaum erwarten, andere hätten lieber noch länger zu Hause Winterschlaf gehalten: An diesem Montag beginnt in Bayern wieder die Schule. Auch die meisten Kindertagesstätten öffnen nach den Weihnachtsferien ihre Türen. Die Kleinen und ihre Eltern müssen sich dabei umstellen. Für sie heißt es fortan dreimal in der Woche: testen.

Denn ab dem 10. Januar gibt es Änderungen bei den Vorgaben zu Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder. Zwar gilt weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten: Sie müssen dreimal in der Woche «glaubhaft versichern», dass sie alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben.

Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird. Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen.

Eine zunächst vorgesehene Videodokumentation bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben hat das Sozialministerium in der Zwischenzeit wieder gestrichen. «Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben», heißt es zur Begründung.

Für Schülerinnen und Schüler ändert sich mit Blick auf die Testmodalitäten nur insofern etwas, als sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen müssen. Ansonsten bleibt es dabei, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird, bei dem die Kinder an einem Tupfer lutschen – daher auch die Bezeichnung «Lollitest».

Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.

 

dpa

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