In einer gemeinsamen Ermittlungsaktion gegen Kinderpornographie haben gestern Polizei und Justiz in Bayern 52 von 55 Durchsuchungsbeschlüssen vollzogen, unter anderem mit speziellen Datenträgerspürhunden. Die Durchsuchungen fanden in allen Regierungsbezirken statt. Die Aktion richtete sich gegen insgesamt 55 Beschuldigte im Alter zwischen 20 und 79 Jahren, davon konnten drei Beschuldigte nicht angetroffen werden. Die Beschuldigten stehen unter dem Verdacht, kinderpornographische Inhalte besessen, erworben und/oder verbreitet zu haben. Es waren rund 270 Polizeikräfte im Einsatz. Koordiniert wurde die Aktion vom Cybercrime-Dezernat des Bayerischen Landeskriminalamts und vom Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet, das bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sprach von einem empfindlichen Schlag gegen die Täter. „In vielen Fällen ist den zumeist virtuellen Inhalten ein ganz realer schwerer Missbrauch von Kindern vorangegangen“, erklärte Herrmann. „Polizei und Justiz werden deshalb den Kampf gegen Kinderpornographie und Kindesmissbrauch verstärkt fortsetzen.“ Jede Durchsuchungsaktion kann laut Herrmann neue Ermittlungsansätze ergeben, die möglicherweise zu neuen Beschuldigten führen. „Täter können sich nie in Sicherheit wiegen!“
Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte nehmen stark zu. Die bayerische Polizei verzeichnete im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der Fallzahlen um rund 27 Prozent, im Vergleich zu 2019 sogar um mehr als 270 Prozent (2019: 1.735; 2021: 5.070; 2022: 6.460 Fälle). Herrmann bezeichnete diese Entwicklung als erschreckend. „Wir müssen deshalb alles unternehmen, um Kinderpornographie und den dahinterstehenden Kindesmissbrauch zu bekämpfen“, erklärte Herrmann. Es sei ein Unding, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind. Der Innenminister verwies auf das EuGH-Urteil vom September 2022, das die Sicherung von IP-Adressen ausdrücklich erlaubt. „Über die Notwendigkeit der IP-Adressenspeicherung sind wir uns in der Innenministerkonferenz absolut einig. In der Bundesregierung sind FDP und Grüne gefordert, schleunigst ihre ideologischen Vorbehalte abzulegen und endlich die gesetzlichen Regelungen zu schaffen.“
Wie Herrmann deutlich machte, kommt auch der Sicherung von strafrechtlich relevanten Datenträgern eine besondere Rolle zu. Dazu gehören unter anderem Smartphones, USB-Sticks, SIM-Karten und Laptops. „Die Bayerische Polizei bildet deshalb seit Februar 2021 als Pilotprojekt spezielle Datenträgerspürhunde aus“, so Herrmann. Aktuell stehen bereits 13 geprüfte Datenträgerspürhunde zur Verfügung. Seit Dezember 2021 waren Datenträgerspürhunde in Bayern bereits 138 Mal im Einsatz. Dabei konnten 65 Beweismittel aufgefunden werden. Herrmann sprach von einem hohen Einsatzwert der Spürhunde: „Denn gerade im Kampf gegen Kinderpornographie haben es unsere Ermittler häufig mit gut versteckten Datenträgern zu tun.“
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