Di, 12.03.2024 , 14:01 Uhr

Bayern richtet zentrale Cannabis-Kontrolleinheit ein

Wenn es nach dem Freistaat geht, dann würde Cannabis gar nicht legalisiert werden. Das kann Bayern aber nicht mehr verhindern. Wenigstens soll aber schärfer kontrolliert werden als in den anderen Bundesländern.

Mit einer zentralen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) will die bayerische Staatsregierung den Cannabis-Anbau im Freistaat strikt und engmaschig kontrollieren. Polizei und Kreisverwaltungsbehörden sollen zudem den Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere die sogenannten Konsumverbotszonen, streng überwachen. Das kündigte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München an.

Die zentrale Kontrolleinheit soll nach Worten Gerlachs Anträge für sogenannte «Anbauvereinigungen» prüfen, Lizenzen vergeben und die Vereinigungen engmaschig kontrollieren. Vorgesehen sind demnach regelmäßige Kontrollen einmal pro Quartal sowie anlassbezogene Kontrollen. Für die neue Kontrolleinheit sind 20 neue Stellen an den beiden Standorten Erlangen und Oberschleißheim eingeplant.

Gerlach betonte, die Staatsregierung werde dafür sorgen, dass Bayern keine «Kiffer-Hochburg» werde. Der Freistaat werde «mit Sicherheit kein lauschiges Plätzchen zum Kiffen» sein.

Nach dem im Februar vom Bundestag beschlossenen Gesetz der Ampel zur teilweisen Cannabis-Legalisierung sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» zum gemeinschaftlichen Anbau. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen.

Und tatsächlich formiert sich unter den Ländern Widerstand: Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt beispielsweise vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen. Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Empfehlungen der Ausschüsse folgt, muss sich in der Abstimmung am 22. März zeigen.

 

dpa / MB

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