Mi, 24.03.2021 , 11:50 Uhr

Bayern: Regelstudienzeit für Studenten wird erneut verlängert

Wegen der Corona-Pandemie wird die Regelstudienzeit an den bayerischen Hochschulen erneut verlängert. Die entsprechende Änderung im Bayerischen Hochschulgesetz beschloss der Bayerische Landtag am Dienstag in Zweiter Lesung, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. Nach dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 wird damit auch das Sommersemester 2021 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 gelten auch im Sommersemester 2021 die angesichts der COVID-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz. Das betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute nach der Zweiten Lesung und dem Beschluss des Bayerischen Landtags zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes durch das sog. Corona-Eilgesetz II in München.

„Studentinnen und Studenten sollen sowohl im Wintersemester 2020/2021 als auch im Sommersemester 2021 möglichst keine Nachteile entstehen, weder finanziell noch prüfungsrechtlich. Das steht für mich außer Frage. Deswegen haben wir konsequent daran festgehalten, dass die Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie, die für das Sommersemester 2020 eingeführt worden sind, auf den Hochschul- und Studienbetrieb verlängert werden. Unsere Studentinnen und Studenten sollen sich weiterhin keine Sorgen um BAföG-Bezug oder Fachsemester-gebundene Regeltermine und Fristen machen müssen“, so Sibler.

 

Flexibilität und Planungssicherheit für Studentinnen und Studenten sowie für den wissenschaftlichen Nachwuchs

„Weiterhin ist für mich entscheidend: Wir müssen eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit ermöglichen“, betonte Sibler. Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wird den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt für das Wintersemester 2020/2021 und für das Sommersemester 2021.

 

Ein weiterer zentraler Inhalt der Gesetzesänderung sind die Regelungen für wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte auf Qualifikationsstellen, also für Akademische Rätinnen und Räte, für Akademische Oberrätinnen und Oberräte, für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie für Professorinnen und Professoren auf Tenure-Track-Stellen. Sofern deren Stellen zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. März 2021 begründet wurden oder bestanden, können diese über die im Hochschulpersonalgesetz genannten maximalen Zeiträume hinaus um zwölf Monate verlängert werden. Wissenschaftsminister Sibler: „So schaffen wir die Grundlage dafür, dass auch unser wissenschaftlicher Nachwuchs möglichst wenig unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leidet. Ich möchte unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit diesen Regelungen dabei unterstützen, ihre Qualifikationen abschließen zu können.“

 

Landesstudierendenvertretung begrüßt neuen Beschluss

„Wir begrüßen den Beschluss des Bayerischen Landtags, die hochschulrechtlichen Regelungen zur Bewältigung der Pandemie fortzuführen. Neben der Verlängerung der Prüfungsfristen wird durch die ebenfalls verlängerte individuelle Regelstudienzeit auch der weitere BAföG-Bezug automatisch sichergestellt. So wichtig diese Regelungen sind, so unverständlich ist es für uns, warum seit der Ankündigung des Wissenschaftsministeriums im November letzten Jahres bis zu dem Beschluss im Landtag ganze vier Monate vergehen mussten. Somit kommt der Beschluss für viele Studierende erst nach der Prüfungsphase, die von großen Unsicherheiten geprägt war. Eine frühere Absicherung hätte die sowieso schon angespannte Situation der Studierenden spürbar entlastet.“, kritisiert Landes-ASten-Konferenz-Sprecher Maximilian Frank

 

„Aufgrund der aktuellen Pandemielage planen alle Hochschulen mit einem digitalen Start in das Sommersemester 2021. Sollten im Laufe des Semesters Veranstaltungen in Präsenz wechseln, müssen diese auch weiterhin digital studierbar sein, um Studierende in allen Lebenssituationen mitzunehmen. So befinden sich viele Studierende zurzeit nicht am Standort ihrer Hochschule oder gehören selbst zur Risikogruppe. Wir stehen hierzu in intensiven Gesprächen mit den Hochschulen und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, um unsere Forderungen anzubringen.“, erklärt LAK-Sprecherin Anna-Maria Trinkgeld.

 

Unter www.digitalsemester.bayern werden ab sofort Informationen zu den vergangenen und dem kommenden Semester unter Pandemiebedingungen bereitgestellt und die Beschlüsse der LAK Bayern zur Lehr- und Prüfungsgestaltung vorgestellt.

 

 

dpa/Bayerisches Wissenschaftsministerium/LAK Bayern/MB

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