Do, 20.01.2022 , 17:33 Uhr

Bayern: Neue Corona-Regeln im Landtag

Der Bayerische Landtag passt aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante die Corona-Regeln für Plenum und Ausschüsse an.

So soll das Plenum bis Ende Februar mit mindestens der Hälfte der Abgeordneten tagen. Auch in den Ausschüssen des Landtags gilt eine reduzierte Besetzung. Neben den geringeren Besetzungen gibt es aber auch noch weitere Maßnahmen. Im Plenarsaal gilt weiterhin die 3G-Regel- jetzt aber auch wieder eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat die Abgeordneten zudem zu PCR-Tests vor den Sitzungen aufgerufen.

MF

 

Die Pressemitteilung aus dem Landtag

Wegen des hohen Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen des Bayerischen Landtags angepasst. So ordnet Landtagspräsidentin Ilse Aigner für die Plenarsitzungen neben der 3G-Regel die FFP2-Maskenpflicht an. Ausschüsse sollen nach dem heutigen Beschluss des Ältestenrates bis Ende März wieder in reduzierter Besetzung tagen, das Plenum bis Ende Februar 2022 mit mindestens der Hälfte der Abgeordneten.

Wegen der deutlich steigenden Infektionszahlen mit der Omikron-Variante in der Corona-Pandemie hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner entschieden, die bestehende 3G-Regel für die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags fortzuführen. Zudem wird sie durch eine FFP2-Maskenpflicht ergänzt: „FFP2-Masken schützen gerade vor der Omikron-Variante sehr gut, wie aktuelle Studien zeigen. Sie helfen uns deshalb entscheidend dabei, dass der Bayerische Landtag handlungsfähig bleibt und gerade in der jetzigen Phase die notwendigen Debatten hier im Parlament geführt werden können.“ Zugleich rief Aigner alle Abgeordneten auf, vor den Sitzungen dringend einen PCR-Test durchzuführen.

Nach der 3G-Regel im Bayerischen Landtag müssen alle Abgeordneten einen 3G-Nachweis erbringen können. Abgeordnete, die keinen Nachweis darlegen, ist es möglich, an der Plenarsitzung von der Tribüne aus teilzunehmen. Über ein Redepult und ein zusätzliches Mikrofon können die Abgeordneten ihr Rederecht auch von dort aus wahrnehmen. Die Regelung gilt für Abgeordnete ebenso wie für Mitarbeitende oder Medienschaffende.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags entschied zudem, die Corona-Sonderregelungen nach § 193a der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags in der kommenden Plenarsitzung zu verlängern. Die entsprechenden Regelungen erlauben unter anderem Zuschaltungen bei den Ausschusssitzungen und sollen bis Ende März 2022 gelten. Wie bereits bis Juli 2021 praktiziert, soll die Zahl der Abgeordneten in den Ausschüssen auf elf begrenzt werden.

Pressemitteilung

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