Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Bundesratsinitiative, die die Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern verbessern soll. «Wir müssen Anreize schaffen für den Verkauf von Flächen», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach der Sitzung in München. Viele Besitzer von Grund und Boden würden einen Verkauf – etwa an Kommunen – scheuen, weil sie dann hohe Steuern zahlen müssten.
Gefordert wird unter anderem die Möglichkeit, Kleinflächen steuerfrei an die öffentliche Hand verkaufen zu können. Zudem sollen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) bei Betrieben erweitert werden. Weiterhin steuerpflichtige Gewinne aus Grundstücksverkäufen sollen nur noch pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
Für die Land- und Forstwirtschaft verlangt Bayern gesonderte Steuerfreibeträge zur Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.
Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollten die Länder – so der Antrag weiter – wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Dies sei bisher nicht möglich, weil es die Union in ihrer Regierungszeit nicht gegen die SPD habe durchsetzen können. Außerdem sollten die Länder die Höhe des im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums eigenständig regeln können.
Von den Änderungen könnte nicht nur der Wohnungsbau profitieren, auch andere Projekte wie der Bau von Radwegen oder auch der Bau von Stromtrassen könnten so vorangetrieben werden, sagte Füracker.
dpa