In bayerischen Impfzentren sowie bei Haus- und Kinderärzten sollen an diesem Mittwoch die Kinderimpfungen gegen das Coronavirus beginnen. Nicht überall sind die Vorbereitungen dafür schon abgeschlossen, daher startet die Impfkampagne für Fünf- bis Elfjährige in manchen Städten und Gemeinden auch erst am Donnerstag oder später. Im Freistaat gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums etwa 855 000 Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen für Kinder, die Risikofaktoren für einen schweren Covid-19-Verlauf oder Angehörige mit hohem Risiko haben. Es können nach individueller Entscheidung und ärztlicher Aufklärung aber auch alle Kinder dieser Altersgruppe geimpft werden. Für Kinder ab zwölf Jahren laufen Impfungen bereits seit mehreren Wochen.
Allein für die Impfzentren im Freistaat sind nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rund 240 000 Impfdosen bestellt worden. «Dazu kommen noch die Impfdosen für die Ärzte, die selbst bestellen konnten.»
Vielerorts werden die Mitarbeiter der Impfzentren für die Impfungen der Kinder besonders geschult, etwa um Eltern und Kinder ausreichend aufzuklären. Impfzentren sind teils kindgerecht gestaltet, mancherorts gibt es spezielle Familienimpftage.
Für Fünf- bis Elfjährige wird ein niedriger dosiertes und anders abgefülltes Präparat im Vergleich zum herkömmlichen Biontech/Pfizer-Impfstoff verwendet. Von dem mRNA-Vakzin sollen laut Stiko zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen gegeben werden. Für jüngere Kinder gibt es noch keinen zugelassenen Impfstoff.
«Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-Covid betroffen sein und die Infektionen weitertragen», sagte Minister Holetschek. «Je mehr Menschen sich impfen lassen können, desto mehr Sicherheit bekommen wir.»
Eine Ministeriumssprecherin wies bei «Antenne Bayern» darauf hin, dass alle Sorgeberechtigten eines Kindes der Impfung zustimmen müssen. «In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden.»
dpa