Sa, 10.09.2022 , 13:03 Uhr

Bayern: Kein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von Beschäftigten

Bayern sorgt für Entlastung bei einrichtungsbezogener Impfpflicht - Bayerns Gesundheitsminister: Ab 1. Oktober kein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten

Bayern geht in der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 1. Oktober einen Weg, der von der realitätsfernen Linie der Bundesregierung abweicht und für Entlastungen sorgt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Samstag in München hingewiesen. So wird von aktuell in Einrichtungen Beschäftigten kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes verlangt. Nur neue Beschäftigte müssen ab 1. Oktober den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt – das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis.

Holetschek erläuterte: „Schon mehrmals habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, die am 31. Dezember sowieso ausläuft. Doch die Berliner Ampel bleibt stur –  obwohl die Beschäftigten ab dem 1. Oktober noch mehr belastet werden. Dann verschärfen sich die Regeln, wann man als vollständig geimpft gilt. Das bedeutet großen Aufwand sowohl für die Betroffenen als auch für die Einrichtungen und Unternehmen sowie für die Gesundheitsämter, die allesamt auch so schon genug zu tun haben.“

Der Minister betonte: „Da von der Ampel keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend prüfen lassen. Zwar können wir als Freistaat Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen. Es ist aber so, dass aus unserer Sicht die verschärften Anforderungen nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt.“

Holetschek unterstrich: „Das heißt: Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden – das ist eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter.“

Der Minister ergänzte: „Unser Ziel muss es doch sein, die ohnehin schon belasteten Einrichtungen, Gesundheitsämter und vor allem die Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten, nicht noch weiter mit aberwitziger Bürokratie zu lähmen. Bayern hat schon vor Wochen regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen. Denn für uns hat die Versorgungssicherheit oberste Priorität.“

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