Diese Gremien übernehmen bedeutende Aufgaben in den einzelnen Kirchenstiftungen, wie die Entscheidungen über finanzielle Belange, den Gebäudebestand oder Personalangelegenheiten. Sie sind außerdem für kirchliche Kindertagesstätten verantwortlich.
In den meisten bayerischen Bistümern konnten ausreichend Kandidaten für die Wahlen gefunden werden. Das Erzbistum München-Freising zeigt sich zufrieden mit der Zahl der Bewerbungen für über 900 Kirchenstiftungen. Auch im Bistum Regensburg stehen genug Kandidaten zur Verfügung.
Während die Pfarrgemeinde als Gemeinschaft der Gläubigen fungiert, bilden die Kirchenstiftungen die rechtliche Grundlage für kirchliche Trägerschaften, wie etwa von Kindertagesstätten.
dpa / FC