Auch Kleinkinder unterliegen beim Besuch von Kindertagesstätten im neuen Jahr einer Corona-Testnachweispflicht. Das beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag. Kinder, die älter als ein Jahr sind, dürften nach den Weihnachtsferien nur noch die Kita besuchen, wenn sie drei Mal wöchentlich getestet werden. Akzeptiert werde ein Test, der in der Einrichtung vorgenommen werde, oder auch die glaubhafte Versicherung eines selbst vorgenommenen Schnelltests. Auch PCR-Pooltests seien möglich, sofern die Träger dies anböten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Der Entwurf des Sozialministeriums werde noch weiter ausgearbeitet. Vonseiten der Eltern hatte es Kritik gegeben, unter anderem weil die Laborkapazitäten für die Tests unter Umständen nicht ausreichen könnten.
Der Freistaat Bayern startet eine Initiative im Bundesrat mit dem Ziel, die Einkommen für Pflegekräfte vor allem auf Intensivstationen für die nächsten zwölf Monate deutlich zu erhöhen. Das Personal soll am Ende auf ein verdoppeltes Nettoeinkommen kommen, wie das bayerische Kabinett am Dienstag beschloss.
Erreicht werden soll das einerseits über eine befristete Befreiung von der Lohnsteuer sowie über eine deutliche Ausweitung der vom Bund ohnehin geplanten Pflegeprämie. Bedacht werden soll den Plänen zufolge neben Intensivpflegekräften auch Pflegepersonal mit einem vergleichbaren klinischen Einsatzbereich.
Perspektivisch müsse jedoch auch noch mehr Pflegepersonal etwa in der Langzeitpflege entlastet werden. Dies sei etwa durch Steuerbefreiung zumindest von Zuschlägen und Sonderzahlungen möglich.
Der Bayerische Ministerrat hat die Nutzung der Seilbahnen und anderen Liftanlagen in den bayerischen Skigebieten erleichtert. Dies ist die Reaktion auf die massiven Proteste aus der Tourismusbranche. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wird dahingehend geändert, dass auch in Bayerns Wintersportgebieten nun statt 2G-plus die 2G-Regel gilt. Zugang haben also Genesene und Geimpfte. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Staatsminister Hubert Aiwanger begründete die Entscheidung so:
„Mit dieser geänderten Regel unterstützen wir die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden. Touristen wären wegen des Testgebotes abgewandert nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird. Mit dieser Änderung ermöglichen wir den Menschen wieder Wintersport in Bayern. Und die wichtige Tourismusbranche mit einer Wertschöpfung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro hat nach der coronabedingten Stilllegung der Seilbahnen im vergangenen Winter wieder die Möglichkeit, eigenes Geschäft zu machen.“
Aiwanger unterstrich, dass die 2G-Regel ein guter Kompromiss sei.
„Skifahren ist nun auch in Bayern praxistauglich möglich. Die Gondeln sind gut belüftet, man hält sich jeweils nur wenige Minuten darin auf und trägt FFP2-Maske. Ich appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln und Hygieneschutzmaßnahmen zu halten, damit keine Ansteckungsrisiken entstehen und wieder nach strengeren Maßnahmen gerufen wird“,
erklärte der Staatsminister.
Ursprünglich hatte die Staatsregierung «2G plus» vorschreiben wollen, jeder Skifahrer in Bayern hätte sich damit vor dem Kauf eines Tickets auch noch zusätzlich testen lassen müssen. Nun gilt wie in Österreich 2G, allerdings dürfen Gondeln nur zu einem Viertel besetzt werden. Der Verband deutscher Seilbahnen hatte das als «Todesstoß» für die bayerischen Skigebiete kritisiert und vor Betriebsschließungen gewarnt.
dpa/stmwi.bayern/ JM