Die 2G-Regelung gilt allerdings nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs, was zu einer ganzen Reihe an Ausnahmen führt. Im Handel wartet man nun gespannt darauf, wie die Kunden reagieren.
Eine FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums zu den Ausnahmen von der 2G-Regelung führt neben dem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkten und Zeitschriftenläden unter anderem auch Optiker, Akustiker, Babyfachmärkte, Tier- und Futtermittelgeschäfte, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen. Zudem sind auch Handwerksbetriebe und Werkstätten ausgenommen und für die restlichen Betriebe ist zumindest die Abholung bestellter Ware erlaubt.
In den restlichen Geschäften wie Textilhandel, Juwelieren oder Sportgeschäften muss der 2G-Status im Eingangsbereich kontrolliert werden. Dafür sind neben dem Nachweis selbst auch Ausweispapiere nötig. Im Handel sieht man mit gemischten Gefühlen auf die Maßnahme. Einerseits befürchte man Ärger mit abgewiesenen Kunden, andererseits herrsche nun Klarheit, sagt Bernd Ohlmann vom Handelsverband. «Unsere große Hoffnung ist, dass der weihnachtliche Knoten platzt.»
dpa