Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt.
«Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen», teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative «Aufstehen für die Kunst» hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen.
Der VGH sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur. «Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei», entschied das Gericht.
Derzeit gebe es ein «diffuses Infektionsgeschehen» und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum «komme es nicht entscheidend darauf (an), ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien», teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnisse. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.
dpa