Bremens Friseure haben ein Schlupfloch in der Corona-Verordnung der Hansestadt entdeckt – doch ihre bayerischen Berufskollegen können sich keine Hoffnung machen, dass ihnen das Haareschneiden bei Hausbesuchen erlaubt wäre. Grund ist, dass die bayerische Corona-Verordnung weitreichender formuliert ist als die Bremens.
Die Friseurinnung der Hansestadt hat ihre Mitglieder informiert, dass Hausbesuche nach der dortigen Corona-Verordnung nicht verboten sind. Die Bremer Verordnung verfügt an einer Stelle die Schließung aller Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege. Es geht um «Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios». An anderer Stelle werden allgemein Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung seien geeignete Hygienemaßnahmen. In anderen Ländern wie Niedersachsen oder Bayern ist mobiles Arbeiten für Friseure untersagt.
In der bayerischen Verordnung dagegen sind nicht die Betriebe geschlossen, sondern die betreffenden Dienstleistungen als solche verboten, unabhängig vom Ort des Geschehens: «Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt», heißt es in der derzeit gültigen Fassung der bayerischen Corona-Verordnung.
Die bayerische Friseurinnung appelliert seit Wochen an die Staatsregierung, die Betriebe wieder öffnen zu lassen, bislang ohne Erfolg. «Wir brauchen eine Perspektive für unsere Salons», forderte Landesinnungsmeister Christian Kaiser zu Wochenbeginn.
dpa