Die bayerische Staatsregierung hat sich auf Arbeitserleichterungen für Flüchtlinge verständigt und kommt damit Forderungen der Wirtschaft entgegen. Künftig sollen Flüchtlinge, die noch keinen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben, bis zu sechs Monate vor Beginn einer Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis erhalten können. Ab der Ausstellung dieser Erlaubnis gilt dann ein Duldungsanspruch.
«Wenn eine Woche später ein Ablehnungsbescheid vom Bundesamt käme, darf der Flüchtling dennoch seine Ausbildung machen», sagte Innenminister Joachim Herrmann am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Die neue Regelung gelte für Flüchtlinge, die nach dem 1. Mai 2016 nach Bayern gekommen seien, bereits einen Asylantrag gestellt hätten und nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Bisher wurde die Beschäftigungserlaubnis frühestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt.
Wirtschaftsvertreter hatten zuletzt immer wieder kritisiert, dass die Einstellung von Asylbewerbern als Auszubildende in Bayern massiv behindert werde. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 60 500 Flüchtlinge im Freistaat in Praktika, Ausbildung oder Arbeit gebracht.
dpa/MF