Di, 25.01.2022 , 12:23 Uhr

Bayern erhöht Zuschauerkapazität bei Sport und Kultur auf 50 Prozent

Bei Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen künftig wieder 50 Prozent der möglichen Zuschauer teilnehmen. Das hat Staatskanzleiminister Florian Herrmann heute bekannt gegeben.

Bei Kulturveranstaltungen in Bayern sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen kulturellen Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - bisher waren es 25 Prozent. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.

Zugleich wird das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10 000 Zuschauern.

Die Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen eine FFP2-Maskenpflicht.

Von 25 auf 50: Mehr Gäste im Theater Regensburg - endlich?
 "Was man feststellen muss: Die Omikronwelle rollt und führt zu Inzidenz-Hochständen in Bayern und Deutschland", so Staatsminister Herrmann heute nach der Sitzung des Bayerischen Ministerrats. Fest steht: Ja, viele haben gerade Corona, aber die Krankheit ist oft weniger intensiv, die Situation auf den Intensivstationen war schon wesentlich schlimmer. Deshalb gibt es jetzt Lockerungen in der Kultur. Endlich? Dass Lockerungen kommen sollen, stand schon lange im Raum. Wurde zum Beispiel das Theater Regensburg hin gehalten?

Jugendarbeit

Nach viel Kritik in den vergangenen Wochen hat das bayerische Kabinett eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit beschlossen: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen.

Außerdem soll bei Prüfungen zum Beispiel Meisterprüfungen oder Fahrschulprüfungen wieder 3G gelten.

 

Maßnahmen im Überblick:

 

dpa/MB

 

Corona in Bayern: Keine Geisterspiele mehr und Zuschauerkapazität bei Sport- und Kulturveranstaltungen verdoppelt
Bayern erhöht Zuschauerkapazität bei Sport und Kultur auf 50 Prozent. Außerdem wird es ab Donnerstag keine Geisterspiele in Bayern mehr geben. Es sind dann bis zu 10.000 Fans erlaubt.

 

Bericht aus der Kabinettssitzung:

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

 

Bayerische Staatskanzlei/MB

 

Das könnte Dich auch interessieren

17.07.2024 Steigende Werte in Regensburg: Abwasser zeigt «moderate» Corona-Welle in Bayern In Bayern gibt es zurzeit wieder deutlich mehr Corona-Infektionen. Darauf deutet das Abwassermonitoring hin. Experte Oliver Keppler spricht von einer moderaten Welle im Freistaat. Auch in Regensburg steigen die Werte. 25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage