Wie die Regensburger Staatsanwaltschaft bereits am 10. Januar mitgeteilt hat, besteht der Verdacht, dass sich in Deutschland 86 Menschen durch Verzehr von Bayern-Ei Produkten mit Salmonellen infiziert haben. Jetzt sind weitere Zahlen aus der Ermittlung bekannt geworden.
Demnach liegen die Wohnsitze der 86 angesteckten Personen zum Großteil in Bayern: 64 infizierte Menschen kommen aus dem Freistaat, 11 aus Sachsen, drei aus Hessen jeweils zwei aus Baden-Würtenberg, Niedersachsen und Brandenburg und eine Person aus Thüringen.
Die Staatsanwaltschaft teilt allerdings auch mit, dass sich nur in 18 dieser Fälle ermitteln ließ, wo genau die Infektion stattgefunden hat.
Erneut hat heute die Bayern-SPD die Mitteilung der Staatsanwaltschaft kommentiert. SPD-Verbraucherschützer Florian von Brunn sieht zwei Falschaussagen des Verbraucherministeriums:
„Die CSU-Ministerin Scharf hatte immer wieder behauptet, dass es in Bayern keine Erkrankungen durch die von Bayern-Ei ausgehenden Salmonelleninfektionen gegeben habe. Doch die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklageschrift von 64 Erkrankungen allein im Freistaat. Außerdem hatte Scharf stets beteuert, dass durch den Fall Bayern-Ei keine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe und deshalb kein Rückruf der Eier angeordnet worden sei. Damit hat das Ministerium die bayerischen Verbraucher einem großen Risiko ausgesetzt. Das steht jetzt eindeutig fest. Das ist ein unverzeihliches Versagen beim Schutz der Bevölkerung.“
Auch die Forderung nach einem Sonderermittler in der Sache Bayern-Ei hat der Landtagsabgeordnete der Sozialdemokraten heute erneuert.
Video: Bereits in der vergangenen Woche kam aus den Reihen der bayerischen SPD eine Rücktrittsforderung an Umweltministerin Ulrike Scharf.
Wie mit Pressemitteilung vom 10.01.2017 bereits verlautbart, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern Ei zum Schwurgericht des Landgerichts Regensburg erhoben. Darin wird dem Angeschuldigten unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Demnach besteht der Verdacht, dass insgesamt 187 Personen an einer Salmonelleninfektion erkrankten, die auf den Verzehr von Eiern zurückzuführen ist, die aus Betriebsstätten der Firma Bayern Ei stammten. Eine Person in Österreich soll infolge der Erkrankung verstorben sein. Von den übrigen 186 Erkrankungsfällen sollen 95 in Österreich, 86 in Deutschland und 6 in Frankreich aufgetreten sein. Auf die Pressemitteilung vom 10.01.2017 wird verwiesen.
Aufgrund des starken Medieninteresses wird ergänzend mitgeteilt:
Die Wohnsitze der 86 Personen, die in Deutschland erkrankt sein sollen, liegen in folgenden Bundesländern: Bayern: 64, Sachsen: 11, Hessen: 3, Baden-Württemberg: 2, Niedersachsen: 2, Schleswig-Holstein: 2, Brandenburg: 1, Thüringen: 1.
Wo die Infektion mit Salmonellen stattgefunden haben soll, ließ sich nur in 18 dieser Fälle ermitteln. Demnach soll dies in 13 Fällen in Bayern und in 5 Fällen in Sachsen gewesen sein. In den übrigen 70 Fällen ist der Infektionsort nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Tatverdacht insoweit auf den molekularbiologischen Vergleich zwischen den Humanisolaten der Patienten mit den bei der Firma Bayern Ei genommenen Proben sowie dem engen zeitlichen Zusammenhang des Auftretens der Infektionen.
Anzumerken ist, dass die Information über die Verteilung der Erkrankungsfälle nach Wohnsitz-Bundesländern in der Anklageschrift nicht enthalten ist, weil sie für die Schuld- und Straffrage keine unmittelbare Bedeutung hat.
MF