Im Fall Bayern Ei soll ein Gutachten zum Tod eines österreichischen Patienten angefertigt werden. Das hat das Landgericht Regensburg heute mitgeteilt. Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2014. Damals war ein an Salmonellose leidender Patient gestorben. Jetzt soll geklärt werden, wie wahrscheinlich der Tod des Patienten durch Erreger aus Eierlieferungen der Firma Bayern Ei verursacht wurde.
Laut Mitteilung des Landgerichts hätten zuvor in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten gegensätzliche Aussagen geliefert. Von der Beurteilung hängt laut Gericht ab, ob ein eventueller Prozess gegen den Verantwortlichen auch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu führen wäre.
Der Angeschuldigte steht im Verdacht, als Inhaber der Firma Bayern Ei im Jahr 2014 die Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Kontaminationen nachgewiesen worden waren.
Die Mitteilung des Landgerichts:
Mit Beschluss vom 31. Juli 2017 hat das Landgericht Regensburg zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bayern Ei Beteiligungs-GmbH aus Aiterhofen die Einholung eines infektiologischen Gutachtens angeordnet. Das Gutachten soll zur Klärung beitragen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Tod eines an Salmonellose leidenden österreichischen Klinikpatienten im September 2014 durch Erreger aus Eierlieferungen der Bayern Ei GmbH & Co. KG, eines Betriebs von Farmen mit Legehennenhaltung an den Standorten Wallersdorf, Aholming, und Aiterhofen (kurz: Firma Bayern Ei), verursacht wurde.
Die im bisherigen Verfahren von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgelegten rechtsmedizinischen Gutachten waren zu gegensätzlichen Aussagen über die Beweisbarkeit eines Zusammenhangs zwischen der Infektion des Patienten mit dem fraglichen Erregersubtyp und seinem späteren Ableben gelangt. Von der Beurteilung hängt ab, ob ein eventueller Strafprozess gegen den Angeschuldigten auch wegen Körperverletzung mit Todesfolge – und damit vor dem Schwurgericht – zu führen wäre. Das Schwurgericht ist als besondere Strafkammer für die Aburteilung von Verbrechen zuständig, bei denen durch ein Vorsatzdelikt der Tod eines Menschen hervorgerufen wird. Die gesetzliche Strafdrohung für Körperverletzung mit Todesfolge reicht von drei bis zu 15 Jahren, in minder schweren Fällen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 22. Dezember 2016 liegt dem Angeschuldigten zur Last, als verantwortlicher Inhaber der Firma Bayern Ei im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 die fortlaufende Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Kontaminationen mit Salmonella Enteritidis nachgewiesen worden waren. Den Handelspartnern der Firma Bayern Ei soll durch die Abnahme der falsch deklarierten Ware ein Vermögensschaden von insgesamt rund 5 Millionen Euro entstanden sein.
Infolge des Verzehrs sollen zudem im Zeitraum Juni bis Oktober 2014 in Deutschland, Frankreich und Österreich mindestens 187 Personen an Infektionen mit Salmonella Enteritidis erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf. Die Anklage geht neben der bereits erwähnten Körperverletzung mit Todesfolge von gewerbsmäßigem Betrug, gefährlicher Körperverletzung sowie von diversen lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Verstößen aus. Das Landgericht Regensburg prüft derzeit im Zwischenverfahren, ob und ggf. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen ist. Bei Unzuständigkeit des Schwurgerichts käme möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer anderen großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg in Betracht.
Pressemitteilung/MF