Die Regierung von Niederbayern hat die Überprüfung der lebensmittelrechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit für den neu bestellten Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei eingeleitet. Der ursprünglich benannte Bayern-Ei-Geschäftsführer wurde vor Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung wieder abberufen. Damit hat sich die bereits eingeleitete Überprüfung seiner Zuverlässigkeit in lebensmittelrechtlicher Hinsicht erledigt.
Für die Firma Bayern-Ei wurde am 7. August 2015 ein behördliches Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt. Seitdem dürfen von der Firma Bayern-Ei keine Eier mehr als Lebensmittel auf den Markt gebracht werden. Das Verbot wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überwacht. Alle an den einzelnen Standorten produzierten Eier wurden seitdem mit der Kennzeichnung „K3 – Nicht für den menschlichen Verzehr“ in einem amtlich überwachten Verfahren in spezielle technische Verarbeitungsbetriebe verbracht. Die nur noch am Standort Tabertshausen vorhandenen Tiere werden derzeit ausgestallt.
Mit Entscheidung vom 10. September 2015 hat das Verwaltungsgericht Regensburg das für die Firma Bayern-Ei verhängte sofortige Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel aufrechterhalten. Gegen diese Entscheidung hat die Firma Bayern-Ei beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Das Verkehrsverbot für die Eier besteht jedoch weiterhin.
Pressemitteilung/MF