Nach einer Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers der Firma Bayern Ei aus Aiterhofen gegen den Haftbefehl hat das Landgericht Regensburg jetzt reagiert. Wie in einer Pressemitteilung aufgeführt wird, hat man die Beschwerde gegen den Haftbefehl vom 18. August 2015 verworfen.
Laut der Erklärung des Landgerichts besteht die Haftanordnung gegen den ehemaligen Geschäftsführer wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„Dem Beschuldigten liegt zur Last, als verantwortlicher Inhaber der Bayern Ei GmbH & Co. KG, eines Betriebs von Farmen mit Legehennenhaltung an den Standorten Wallersdorf, Aholming, und Aiterhofen (kurz: Firma Bayern Ei), im Zeitraum März bis Dezember 2014 die fortlaufende Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Kontaminationen mit Salmonella Enteritidis nachgewiesen worden waren.
Den Handelspartnern der Firma Bayern Ei soll durch die Abnahme der falsch deklarierten Ware ein Vermögensschaden von insgesamt rund 3 Millionen Euro entstanden sein. Infolge des Verzehrs sollen zudem im Zeitraum Juni bis September 2014 in Österreich 78 Personen an Infektionen mit Salmonella Enteritidis erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf.“
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen geht das Landgericht Regensburg vom „drigenden Verdacht des Betrugs in 256 Fällen sowie des fahrlässigen Inverkehrbringens von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 77 Fällen“ aus.
Der ehemalige Geschäftsführer kann die Entscheidung des Landgerichts Regensburg jetzt vor dem Oberlandgericht Nürnberg anfechten.
Pressemitteilung/MF