Mi, 19.04.2023 , 12:41 Uhr

Bayern: Diäten der Landtagsabgeordneten steigen zum 1. Juli

Zum 1. Juli 2023 steigen die Diäten der Bayerischen Landtagsabgeordneten. Das gab Landtagspräsidentin Ilse Aigner bekannt.

Die Diäten der bayerischen Landtagsabgeordneten werden moderat an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt zum 1. Juli 2023. Die Entschädigung erhöht sich um 3,7 Prozent – gemäß der vom Landsamt für Statistik erhobenen durchschnittlichen Einkommensentwicklung. Damit steigt die Entschädigung der Landtagsabgeordneten auf 9.215 Euro.

Die Einkommen in Bayern seien in letzter Zeit gestiegen, noch stärker die Verbraucherpreise. Das schlage sich nun auch auf die Höhe der Abgeordnetendiäten nieder, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Sie hat heute den Ältesterat informiert.

Hier die Pressemitteilung des Bayerischen Landtags

„Zwischenzeitlich waren in der Corona-Pandemie die Diäten für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gesunken. Doch weil die Einkommen der Menschen in Bayern im letzten Jahr zum Glück im Durchschnitt wieder gestiegen sind, schlägt sich das nun auch auf die Höhe der Abgeordnetendiäten nieder. Aufgrund der gesetzlich verankerten Indexlösung steigen sie moderat“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags wurde von Landtagspräsidentin Ilse Aigner über die Anpassung informiert.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2023 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2021 zum 3. Quartal 2022 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die bisherige Kostenpauschale von 3.726 Euro wird auf 3.984 Euro erhöht – ein Plus von 6,9 Prozent. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen ebenso gestiegen ist.

Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

 

PM Bayerischer Landtag/KH

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