Di, 02.11.2021 , 10:14 Uhr

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Bayern: Corona-Quarantäne wird wieder verlängert

Beim Wort «Quarantäne» graut es so manchem. Tagelang isoliert zu Hause - das ist nicht nur für Kinder und Jugendliche eine Belastung. Da die Corona-Zahlen wieder massiv steigen, werden die Regeln nun verschärft.

In Bayern gelten wieder verlängerte Corona-Quarantänezeiten. Enge Kontaktpersonen eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen müssen vom 2. November an wieder mindestens sieben Tage isoliert leben, bevor sie sich mit einem PCR- oder Antigenschnelltest freitesten können. Auch dürfen sie keine typischen Krankheitszeichen für Covid-19 haben. Bisher war das freitesten nach fünf Tagen Quarantäne möglich. Als Gründe für die strengeren Regeln wurden unter anderem die sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen genannt.

Zudem habe sich bei einer Quarantänedauer von fünf Tagen gezeigt, dass sich die Infektionsketten häufig nicht unterbrechen ließen, heißt in der neuen Allgemeinverfügung. «Dies ist darin begründet, dass häufig Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden können.» Die Inkubationszeit betrage bis zu 14 Tage.

In Regionen mit vielen Infektionen könne die zuständige Kreisverwaltungsbehörde auch von den Vorgaben abweichen, hieß es. Die Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen dürfe etwa per Allgemeinverfügung verlängert werden. «Dies kann beispielsweise durch das Entfallen der Möglichkeit der vorzeitigen Freitestung aus der Quarantäne für enge Kontaktpersonen erfolgen.»

Für vollständig Geimpfte und Genesene mit einer Impfung, die mittels PCR-Methode positiv auf das Virus getestet wurden, ist nun ebenfalls eine mindestens siebentägige Quarantäne vorgeschrieben. Erst dann sei ein Freitesten möglich, insofern sie keine Symptome hätten.

 

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung vom Staat mehr geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.

Unabhängig davon haben alle Beschäftigten weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also wenn man sich mit Corona infiziert.

 

dpa/MB

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