Der bayerische Ministerrat hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, die Asylverfahren für Flüchtlinge bestimmter Herkunftsstaaten an ausgewählten Verwaltungsgerichten zu konzentrieren. Ziel ist es, durch diese Maßnahme die Expertise der Gerichte zu steigern und die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen.
Künftig werden Asylverfahren aus dem Jemen und Nigeria beim Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt. Streitigkeiten mit Asylbewerbern aus Jordanien und Peru fallen in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Bayreuth.
Die Herkunftsländer Angola, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda sind dem Verwaltungsgericht Regensburg zugeordnet.
Das Verwaltungsgericht Würzburg übernimmt die Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei, die bislang vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt wurden.
„Durch die Konzentration bestimmter Herkunftsstaaten gewinnen die Gerichte eine größere Expertise in den Verfahren. Dadurch erhoffen wir uns schnellere Asyl-Entscheidungen und insgesamt eine Beschleunigung der landesweiten Verfahrenslaufzeiten“, erklärte Herrmann. Diese Maßnahme soll die Effizienz der Gerichte erhöhen und zu schnelleren Entscheidungen führen.
Herrmann kündigte an, dass das Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein fortlaufendes Monitoring zur Sicherstellung einer beschleunigten Bearbeitung der asylgerichtlichen Verfahren durchführen werde. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen ihre gewünschte Wirkung entfalten und die Asylverfahren zügig abgewickelt werden.
Bayerisches Innenministerium / MB