Das Bayerische Blindengeld dient als Nachteilsausgleich für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern. Die Auszahlung erfolgt einkommensunabhängig. Blinde Personen erhalten monatlich 748 Euro, während taubblinde Menschen das Doppelte, also 1.496 Euro, erhalten. 363 taubblinde Menschen profitieren aktuell von dieser erhöhten Unterstützung. Für hochgradig sehbehinderte Personen – derzeit 3.382 Berechtigte in Bayern – beträgt die monatliche Leistung 224,40 Euro.
Taubsehbehinderte Menschen, von denen es in Bayern derzeit 101 Berechtigte gibt, erhalten monatlich 448,80 Euro. Diese spezielle Förderung unterstreicht die besondere Lebenssituation dieser Betroffenen.
„Die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird mit dem Blindengeld wesentlich gefördert, der Welt-Braille-Tag macht zudem alljährlich auf die besondere Situation sehbehinderter Menschen aufmerksam“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS.
Der Welt-Braille-Tag erinnert an die Erfindung der Punktschrift, die eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit blinder Menschen ermöglicht. Mit der Braille-Schrift können Texte eigenständig gelesen und erstellt werden.
Die Antragstellung für das Bayerische Blindengeld ist über die barrierefreie Plattform der Landesbehörde möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Website der ZBFS verfügbar.
Pressemitteilung Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) / TK