Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat angekündigt, dass die Antragsfrist für die Soforthilfen für betroffene Privathaushalte nach dem schweren Hochwasser im Frühsommer bis zum 30. September 2024 verlängert wird. Der Freistaat Bayern hat bereits unbürokratisch über 28,5 Millionen Euro an Hilfsgeldern an Betroffene ausgezahlt.
Das Hochwasserereignis hat viele Menschen in Bayern unerwartet vor große Herausforderungen gestellt. Der Freistaat Bayern hat schnell reagiert, um die Betroffenen nicht allein zu lassen, und finanzielle Hilfen für Hausrat und Ölschäden an Wohngebäuden bereitgestellt. Diese Soforthilfen können bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragt werden.
Betroffene Privathaushalte, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, haben nun bis einschließlich 30. September 2024 die Möglichkeit, die Soforthilfen zu beantragen. Füracker betont die Wichtigkeit, dass alle berechtigten Haushalte die Chance nutzen, um die dringend benötigte Unterstützung zu erhalten.
Weitere Details zu den Soforthilfeprogrammen für Privathaushalte finden Sie auf der offiziellen Seite des Freistaats Bayern unter: Hochwasser 2024.
Bayerisches Finanzministerium / MB