«Wir erhalten viele Anfragen zum aktuellen Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe. Die Steuerberater arbeiten auf Hochtouren. Kein bayerisches Unternehmen soll aufgrund der Soforthilfe-Rückmeldung unter vermeidbaren Zeitdruck geraten»,
sagte der Freie-Wähler-Chef am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Viele Betriebe, die in der Pandemie Soforthilfen erhalten haben, hätten sich noch nicht am laufenden Rückmeldeverfahren beteiligt.
Eigentlich endet die Rückmeldefrist am 30. Juni.
«Nach Pfingsten müssen wir in der Koalition eine endgültige Entscheidung treffen. Für eine Fristverlängerung gibt es bereits positive Signale aus den Regierungsfraktionen im Landtag»,
betonte Aiwanger.
Er verwies zudem darauf, dass die Staatsregierung bereits vor einigen Wochen beschlossen habe, dass Betrieben mit einem Gewinn nach Steuern von unter 30 000 Euro die Rückzahlung erlassen werden könne. Die dazu notwendigen Anträge auf Erlass seien ab Anfang Juli auf einer Onlineplattform verfügbar.
«Um das alles anwenderfreundlich abzuwickeln, ist eine Fristverlängerung für die Rückmeldung geboten. Damit vergrößern wir auch den Spielraum für diejenigen Unternehmen, bei denen die wirtschaftliche Lage nach wie vor angespannt ist.»
Die Grünen im bayerischen Landtag forderten umgehend eine Grundsatzentscheidung der Staatsregierung im Sinne der Empfänger der Corona-Hilfen:
«Viele Betroffene haben in gutem Glauben dem Freistaat vertraut, als es hieß, Rückzahlungen gebe es nicht»,
sagte Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion. Bayernweit hätten inzwischen etliche Betroffene Petitionen unterzeichnet oder Rechtsmittel eingelegt.
«Wir Landtags-Grüne fordern, endlich Klarheit zu schaffen und eine weitere Verfolgung der rund 250 000 Betroffenen einzustellen.»
Aiwanger verschweige, dass die im Schnellverfahren ausgezahlten Hilfen alles andere als rechtssicher gewesen seien.
Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihre Liquiditätsengpässe in den folgenden drei Monaten sein würden. Zu viel gezahltes Geld muss zurückgezahlt werden.
Das Rückzahlungssystem ist umstritten. Erst am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht München den Eingang einer Klage eines Unternehmens bestätigt, die sich nicht nur gegen die Rückzahlung von Hilfen richtet, sondern auch gegen das Onlineverfahren, mit dem Rückforderungen ermittelt werden sollen. Der Mittelstandsverband BVMW forderte ebenfalls eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens.
dpa/JM