«Generelle Testungen in den Schulen und in den Kindertageseinrichtungen werden eingestellt», teilte die Staatsregierung am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts mit. Bisher werden Kinder von der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie in Förderschulen zweimal wöchentlich einem PCR-Pooltest unterzogen, zusätzlich am Montagmorgen einem Selbsttest.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler testen sich im Klassenzimmer dreimal wöchentlich mittels eines Schnelltests. Die Neuerung soll parallel zur bundesweit vorgesehenen Änderung der Quarantäneregelungen starten. Kindertagesstätten können auf freiwilliger Basis PCR-Pooltests bis Ende August weiterführen.
Von 1. Mai an soll die Isolation nach einem positiven Coronatest auf freiwilliger Basis erfolgen und nur noch fünf statt bisher in der Regel zehn Tage dauern. Die Maskenpflicht an den Schulen ist bereits weitgehend aufgehoben worden.
dpa / MB
Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird in Bayern ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt.
Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Somit kann den bei kälterem Wetter noch häufig bestehenden Übertragungsgelegenheiten in Innenräumen und den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien wirksam begegnet werden. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.