Rund 16.500 bayerische Unternehmen haben trotz einer zusätzlichen einjährigen Frist keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des Bundes eingereicht. Dies gab die Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern bekannt. Betroffene Unternehmen sind nun verpflichtet, den gesamten Corona-Zuschuss plus Zinsen zurückzuzahlen. Firmen, die jedoch eine Fristverlängerung beantragt haben, können ihre Abrechnung im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 2. Dezember nachreichen.
Im Auftrag der Staatsregierung organisierte die IHK die Abwicklung der zahlreichen Corona-Hilfspakete, darunter die Überbrückungshilfen I bis IV, die November- und Dezemberhilfen sowie die Neustarthilfe. Die Hilfen zielten darauf ab, pandemiebedingte Umsatzeinbrüche zu kompensieren.
Insgesamt wurden fast zwölf Milliarden Euro an Unternehmen in Bayern ausgezahlt. Laut Berechnungen des Ifo-Instituts flossen davon etwa fünf Milliarden Euro an die Gastronomie und Hotellerie. Die Gesamtsumme der staatlichen Unterstützung war sogar noch höher, da in der ersten Phase der Pandemie zusätzliche Soforthilfen, Steuerstundungen und Kreditbürgschaften zur Verfügung gestellt wurden.
Die ursprüngliche Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wurde vom 31. Oktober 2023 auf den 30. September 2024 verlängert. Dennoch verpassten zahlreiche Unternehmen die Abgabefrist. Bis zum 15. Oktober hatten laut IHK 94,1 Prozent der Unternehmen ihre Abrechnungen eingereicht.
Die Ursachen für das Versäumnis der 16.500 Unternehmen sind bisher unklar. Es handelt sich überwiegend um kleinere Betriebe, die häufig keine externen Finanzberater wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren. Vermutlich haben einige dieser Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit eingestellt.
Eine Schlussabrechnung kann für Unternehmen durchaus positiv sein: Die IHK verzeichnete bei etwa 29 Prozent der bereits bearbeiteten Abrechnungen für das Paket 1 (Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfen) eine Nachzahlung an die Firmen. Rund 20 Prozent der Firmen mussten dagegen einen Teil der Corona-Hilfen zurückzahlen, da die erwarteten Umsatzeinbußen geringer ausfielen. Die durchschnittliche Höhe der Rückforderungen liegt bei 4.785 Euro.
dpa / MF