An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.
«Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten», kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens. «Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung.»
Die Staatsregierung treibt hingegen die Befürchtung um, dass massenhafte Krankmeldungen wichtige Bereiche lahmlegen könnten. «Wie insbesondere das Beispiel Großbritannien zeigt, ist die Gefahr eines Zusammenbruchs oder jedenfalls einer nur noch eingeschränkten Funktion der kritischen Infrastruktur aufgrund zahlreicher Infektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus eine reale Gefahr», heißt es in dem von den Bezirksregierungen in ihren Amtsblättern veröffentlichten Text.
Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:
«Bei der Einstufung in einen der oben genannten Bereiche kann ein großzügiger Maßstab zugrunde gelegt werden», heißt es in dem Behördentext.
Verdi-Bezirksleiterin Klemens will die Klagen in den nächsten Tagen einreichen. «Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.» Nicht als kritisch eingestuft ist die Industrie. IG-Metall-Bezirksleiter Johann Horn kündigte aber vorbeugend Widerstand an, sollten die Arbeitgeber in der Metall- und Elektrobranche ebenfalls coronabedingt längere Arbeitszeiten fordern.
Diese Regelungen sind bereits seit 21. Januar 2022 in Kraft und gelten bis 19. März 2022.
dpa/Regierung der Oberpfalz/MB