Di, 23.11.2021 , 12:17 Uhr

Bayerisches Kabinett beschließt verschärfte Corona-Regeln

Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag harte Gegenmaßnahmen beschlossen. Sie sollen - nach Zustimmung des Landtags am Nachmittag - in der kommenden Nacht in Kraft treten und damit ab Mittwoch gelten.

Für Ungeimpfte gelten dann in Bayern strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Zudem gilt dann quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.

Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet. Gleiches gilt für den Handel – dort gelten aber folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter.

Kinder in Bayern sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also auch bis zu drei Monate nach ihrem zwölften Geburtstag Freizeiteinrichtungen und ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.

 

Ausführlicher Bericht der Bayerischen Staatskanzlei:

Zum 24. November (Inkrafttreten) wird eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll. Darin wird – aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:

 

3.1     Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen:

Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

 

3.2     Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:

 

Ausgenommen sind:

 

Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Am 24.11. bereits laufende Prüfungsblöcke bleiben von den Änderungen unberührt.

 

3.3     In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):

 

Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen:

 

3.4     Landesweit und für alle gilt außerdem:

 

3.5     In der Schule wollen wir die Sicherheit weiter erhöhen.

Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht (§ 28b IfSG) mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgeländer nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).

Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht nach § 28b IfSG. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.

 

3.6     In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown.

Hier gilt:

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.

 

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

 

4.  Verschärfte Kontrollen

Seit dem 11.11.2021 wurden über 10.000 Polizeikontrollen insbesondere der 3G / 2G-Regeln durchgeführt, bei denen eine Vielzahl von Verstößen festgestellt wurde. Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist essenziell für das Funktionieren der Maßnahmen. Die polizeilichen Kontrollen werden deswegen nochmals intensiviert. Die Bayerische Staatsregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich solidarisch zu zeigen und durch konsequente Beachtung der Regeln die Pandemie zu bekämpfen.

 

5.   PCR-Pooltests in Alten- und Pflegeheimen und Schulen

Zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Test- und Materialkapazitäten angestrebt, schrittweise PCR-Pooltests in Alten- und Pflegeheimen, den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sowie in Kindertagesstätten anzubieten.

 

Über 1,5 Millionen Schnelltests für Alten- und Pflegeheime

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie unterstützt die Staatsregierung die bayerischen Alten- und Pflegeheime kurzfristig mit mehr als 1,5 Millionen Schnelltests.

Vor allem in Alten- und Pflegeheimen ist die konsequente Durchführung von Corona-Tests zwingend notwendig. Der Freistaat unterstützt die Einrichtungen daher mit umfangreichen Testpaketen. Die Staatsregierung stellt rund 1.025.000 Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung und rund 500.000 Selbsttests zur Verfügung. Das Technische Hilfswerk wird die Tests in den kommenden Tagen an die Kreisverwaltungsbehörden ausliefern. Von dort werden die Tests je nach Bedarf an die rund 2.100 Alten- und Pflegeeinrichtungen in Bayern verteilt.

 

Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende

Kultur ist in Bayern mehr als ein wichtiger Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken uns in diesen schwierigen Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben jedoch die Kunst- und Kulturschaffenden sowie den kulturellen Veranstaltungsbetrieb in ganz Bayern schwer getroffen und werden sie auf absehbare Zeit auch weiter treffen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende fortzuführen, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten.

Folgende Programme werden bis zum 31. März 2022 verlängert: Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe, das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens, das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und das Hilfsprogramm für die Laienmusik. Auch die Unterstützung der staatlichen Kultureinrichtungen und der nichtstaatlichen Förderempfänger wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Außerdem werden Mittel für die Weiterführung der Internetplattform „Bayern spielt“, ein Service- und Beratungsangebot für die Branche, zur Verfügung gestellt.

 

Sonderförderung zusätzliche Schulbusse bis zu den Osterferien

Bayerns Schülerinnen und Schüler sollen auch auf dem Weg zur Schule sicher vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt sein. Das ist der Bayerischen Staatsregierung wichtig. Damit insbesondere in den kommenden Wintermonaten ausreichend Kapazitäten im Schülerverkehr zur Verfügung stehen, hat der Ministerrat das Sonderförderprogramm für pandemiebedingte Verstärkerbusse bis zum Beginn der Osterferien 2022 verlängert. Die Staatsregierung wird den Einsatz von Verstärkerbussen auch nach den Weihnachtsferien weiterhin zu 100 Prozent fördern. Bis zum Beginn der Osterferien werden dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die aus bereits beschlossenen Haushaltsmitteln gedeckt werden können.

Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Nach Rückmeldung des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen stehen noch über 49 Reisebusse als Reserve für zusätzliche Bestellungen zur Verfügung.

Bereits im vergangenen Schuljahr 2020/21 hatte die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 56 Millionen Euro für pandemiebedingte Schulbusverstärker bereitgestellt. Mehr als 300 Landkreise, Gemeinden und Zweckverbände hatten diese Förderung in Anspruch genommen. Zum Beginn des Schuljahres 2021/22 waren vom Ministerrat weitere Mittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bis zu den Weihnachtsferien bereitgestellt worden. Hierfür gingen bis Ende Oktober fast 270 Anträge bei den Bezirksregierungen ein.

 

Ausgleich für pandemiebedingte Gewerbesteuerausfälle

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen in der Corona-Pandemie weiterhin massiv. Viele Gemeinden – vor allem im kreisangehörigen Raum – haben erneut erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer erlitten. Trotz fehlender Unterstützung des Bundes wird die Staatsregierung deshalb auch im Jahr 2021 Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgleichen. Bayern wird dazu bis zu 330 Millionen Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung stellen.

Noch im Dezember 2021 werden die bayerischen Gemeinden eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Millionen Euro erhalten. Endgültig berechnet werden die Zuweisungen dann in 2022 auf Basis der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen 2021. Der Freistaat Bayern ist und bleibt ein starker Partner für seine Kommunen und steht weiterhin zuverlässig an ihrer Seite.

Der Freistaat hatte bereits im Jahr 2020 zusammen mit dem Bund den bayerischen Kommunen rund 2,4 Milliarden Euro zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen zur Verfügung gestellt. Leider wurden die Forderungen des Freistaats und der kommunalen Spitzenverbände an den Bund, auch 2021 seiner Verantwortung gerecht zu werden und seinen hälftigen Beitrag bei der Kompensation zu leisten, nicht aufgegriffen. Stabile Kommunalfinanzen sind jedoch ein wichtiger Baustein für den Weg aus der Krise.

 

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei/MB

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