Der Verkehr großer Güter- und Fahrgastschiffe sowie Strömungen und Turbulenzen in der Nähe von Schleusen und Wehren stellen Gefahren für Badende dar.
Deshalb ist das Baden in der Donau und dem Main-Donau-Kanal in besonders gefährlichen Bereichen, wie z. B. in der Nähe von Schleusen, Wehren, Brücken, Liegestellen und Häfen, generell verboten. Auch in manchen Stadtgebieten darf nicht gebadet werden.
Dort, wo auf freier Strecke gebadet werden darf, appelliert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK (WSA) an die Vernunft der Badegäste:
In Lebensgefahr bringen sich Brückenspringer, was deshalb auch verboten ist. Treibhölzer schweben vielfach nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen ein hohes Risiko dar.
Die Eltern werden gebeten, mit Ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind zum Baden Freibäder und Badeseen die sicherere Alternative.
Pressemitteilung Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes