Fußball-Weltmeister Klaus Augenthaler (58) war angeln – und hat jetzt eine Anzeige der Tierschutzorganisation Peta am Hals. «Wir prüfen, ob ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorliegt», sagte am Mittwoch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Theo Ziegler, und bestätigte Medienberichte. Augenthaler zog demnach vor Wochen einen großen Wels aus einem Weiher an Land und ließ das 2,20 Meter lange Tier zurück ins Wasser. Ein Foto in der «Bild»-Zeitung zeigte den Angler mit dem Fisch.
Nach Ansicht von Peta ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil einem Wirbeltier länger andauernder Schmerz zugefügt wurde. Die Praxis «Catch and Release», bei der es um den Kampf mit dem Fisch und um Trophäenfotos gehe, ist für die Tierschützer nicht akzeptabel, wie Tanja Breining von Peta Deutschland erklärte. Ginge es darum, den Fisch zu essen, könnte die Organisation rechtlich nicht gegen Augenthaler vorgehen. So aber gebe es keinen vernünftigen Grund für den Fang, wie ihn das Tierschutzgesetz fordere.
Die Staatsanwaltschaft weiß noch nicht, ob sie Anklage erheben wird. Sollte der Fall vor Gericht landen, sieht sich der ehemalige FC-Bayern-Spieler und Weltmeister von 1990 juristisch auf der sicheren Seite. «Dann muss das Gericht entscheiden, dass es in Deutschland und Europa keine Angler mehr geben darf», sagte Augenthaler. Ein Wels dieser Größe sei auch gar nicht mehr genießbar.
dpa