Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Ausbruchsbestand, Landkreis Landshut, ist erloschen. Die Untersuchungen von anderen Geflügelbeständen in der Schutzzone und Überwachungszone ergaben keine Hinweise auf weitere HPAI-Krankheitsfälle. Somit können die im Landkreis Kelheim eingerichteten Schutz- und Überwachungszone mit Wirkung zum Samstag, den 25.03.2023 aufgehoben werden.
Die noch bestehende Überwachungszone ist unter nachfolgendem Link (interaktive Karte) ersichtlich:
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommt bei seiner letzten Risikobewertung hinsichtlich der HPAI zum Schluss, dass in Bayern „das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa weiterhin ebenfalls als hoch eingestuft“ wird.
Das Veterinäramt Kelheim bittet deshalb alle Geflügelhalter, die noch weiterhin geltenden Regeln zur erhöhten Biosicherheit in der Geflügelhaltung und beim Handel mit Geflügel zu beachten.
Die dazugehörigen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
Landkreis Kelheim/JM