Zwei Eigentümer von Grundstücken die nebeneinanderliegen sind sich über den Grenzverlauf und die Eigentumsverhältnisse nicht einig. Am Donnerstag, Mittag beseitigte einer der Beiden den Grenzzaun und sägte zwei Bäume auf dem anderen Grundstück um. Die beiden Bäume nahm er mit. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes erstattete daraufhin eine Strafanzeige wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch.
Bei der Klärung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass die Grundstücksgrenzen 2017 neu vermessen wurden. Aber anscheinend interpretieren die beiden Nachbarn das Vermessungsergebnis anders. Die Nachbarn behaupten, dass die Fläche auf dem die Bäume standen im jeweils in ihrem Eigentum stehen. Es muss noch geklärt werden, wer der Eigentümer des Grundstückteiles mit den Bäumen war und danach kann weiter ermittelt werden.
PM/MF