In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag wurde ein polnisches Auto einer verdachtsunabhängigen Schleierfahndungskontrolle von Beamten der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald auf der B20, Höhe Arnschwang, unterzogen. Am Steuer saß ein 27-jähriger polnischer Staatsbürger, der auf Verlangen nur zögerlich seinen Führerschein vorzeigte.
Es stellte sich heraus, dass der vorgelegte tschechische Führerschein totalgefälscht war. Weiterhin bestand bei Überprüfung der Person im polizeilichen Datenbestand ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland, welcher mit einer Zahlung von 1200 Euro abwendbar gewesen wäre, jedoch konnte der Fahrer das Geld nicht aufbringen. Ferner wurde noch ein nach dem Waffengesetz verbotener Schlagring bei dem Mann aufgefunden.
Er wurde an eine Justizvollzugsanstalt überstellt und muss sich zudem wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
PM/KH