Di, 06.06.2017 , 08:36 Uhr

Arnschwang: Mann war verurteilter Straftäter mit Fußfessel

Der Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang ein fünf Jahre altes Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Wie die Regierung der Oberpfalz am Montag mitteilte, hätte der Mann eigentlich abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich erfolgreich rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war.

Am Samstagabend hatte der Mann den fünf Jahre alten Jungen in seine Gewalt gebracht und ihn mit Messerstichen tödlich verletzt. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der daraufhin starb. Im Hinblick auf die Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen.

Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Sie befindet sich noch in stationärer Behandlung und ist derzeit nicht vernehmungsfähig.

Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber aus Russland. Unklar ist noch, in welchem Verhältnis die Frau zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert. Er war im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte. Die Stadt München wollte ihn eigentlich abschieben, doch dagegen legte er Rechtsmittel ein. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerischen Rundfunk (BR) am Montag, man müsse jetzt ähnliche Fälle überprüfen, «ob hier nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können». Es sei den Menschen im Land nicht zuzumuten, «mit der Gefahr solcher Straftäter zu leben».

Nach dem Ende seiner Haftstrafe kam der 41-Jährige nach Arnschwang ins Asylbewerberheim. Wegen seiner Verurteilung stand er unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel. Wie die Regierung der Oberpfalz weiter mitteilte, gab es für die Mitarbeiter in der Unterkunft keinerlei Anhaltspunkte für eine Eskalation.

 

Der Bericht der Polizei:

Im Nachgang zu den tragischen Geschehnissen in einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang fanden am Sonntag, 04.06.2017 weitere umfangreiche Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Regensburg statt. Ebenfalls am Sonntag, 04.06.2016 erfolgte eine gerichtsmedizinische Untersuchung der Leichname des Jungen und des Täters. Das vorläufige Ergebnis bestätigt die bisherigen Erkenntnisse.

Die Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort sowie erste Befragungen dauerten den gesamten Pfingstsonntag an und werden weiter fortgeführt. Am Tatort war zudem bereits am Abend der Tat eine Rechtsmedizinerin aus Erlangen, um das Spurenbild mit den Verletzungen abgleichen zu können.

Wie bereits berichtet, fügte am Samstag, 03.06.2017, ein 41-jähriger afghanischer Mann mit einem Messer einem 5-jährigen Kind tödliche und dessen 47-jähriger Mutter schwere Verletzungen zu. Im Verlaufe des deshalb stattfindenden Polizeieinsatzes gab ein Polizeibeamter acht Schüsse aus seiner Schusswaffe gegen den 41-jährigen Täter ab, wodurch dieser tödlich verletzt wurde.

Die Frau erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen und befindet sich noch in stationärer Behandlung. Sie ist derzeit nach wie vor nicht vernehmungsfähig. Es kann daher auch noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Am Sonntag, 04.06.2017 fand im Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg eine Obduktion der getöteten Personen statt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der 5-Jährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode kam. Es steht damit fest, dass der 41-Jährige den 5-Jährigen getötet hat. Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen.

Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt.

Der 41-jährige Afghane war als sog. geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber.

Der 41-Jährige Täter wurde im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 10 Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte. Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung („elektronische Fußfessel“). Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es zu einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt im Februar 2016; dabei wurde eine Geldstrafe verhängt.

dpa/MF

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