Am Freitag gegen 22 Uhr führten Beamte der Grenzpolizei auf der B20 bei Arnschwang eine Verkehrskontrolle durch. Ein 36-jähriger Autofahrer wurde angehalten. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer zwei Haftbefehle wegen Verkehrsdelikten vorlagen. Der Regensburger konnte jedoch die geforderten Geldbeträge zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe begleichen und durfte somit seine Heimreise aus Tschechien fortsetzen.
Wenig später kontrollierten die Beamten in Roding eine 26-jährige Fahrerin. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrzeug weder eine gültige Zulassung noch eine Versicherung hatte. Das Auto war bereits im Oktober entstempelt und außer Betrieb gesetzt worden. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Sie musste das Auto ordnungsgemäß abstellen, und zur Verhinderung einer Weiterfahrt wurde der Autoschlüssel sichergestellt.
PI Furth im Wald / FC