Bei einem Prozess am Amtsgericht Zwickau hat es ein Scharmützel mit Angeklagten und Zuschauern in FDJ-Hemden gegeben. Vor Gericht müssen sich zwei Männer und zwei Frauen aus Regensburg, Nürnberg und Bremen wegen Hausfriedensbruchs beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten.
Zur Verhandlung am Mittwoch hatten mehrere Angeklagte und Zuschauer die blauen Hemden der sozialistischen Jugendorganisation übergezogen. Die Justiz schritt ein, da sich die Personen zunächst weigerten, die Blauhemden freiwillig auszuziehen. Diese seien konfisziert worden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage. Laut einem Bericht der «Freien Presse» hatte der Richter das Tragen der Hemden als Uniformierung gewertet.
Der Fall beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft Zwickau. Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet, sagte ein Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Bei einer Demonstration im März 2020 in Zwickau sollen zwei der Angeklagten mithilfe einer Leiter den Rathausbalkon erklommen haben. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Den Angaben zufolge muss geklärt werden, ob bei der Anzeige möglicherweise ein Fehler passiert ist. Ein weiterer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) war mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern zu DDR-Zeiten die größte sozialistische Jugendorganisation. In Westdeutschland war sie Anfang der 1950er Jahre verboten worden, im Osten ist sie nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages jedoch legitim.
dpa