Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen im Freistaat auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf heute die Klage gegen die geltende Regelung.
Bayerns höchste Richter entschieden: Hauptberufliche Rathauschefs und Landräte dürfen wie schon bisher nicht mehr kandidieren, wenn sie das Rentenalter erreicht haben.
Der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) hatte die Altersgrenze zu Fall bringen wollen.
Ehrenamtliche Bürgermeister sind von der Altersgrenze nicht betroffen, sie dürfen sich seit jeher auch nach ihrem 65. Geburtstag erneut auf den Chefsessel im Rathaus wählen lassen. Genau das störte den langgedienten Parlamentarier Gantzer. «Diese Ungleichbehandlung in Bayern ist nicht nachvollziehbar», hatte er schon bei der Verhandlung gesagt. Immerhin stellten die «Ehrenamtler» knapp 50 Prozent der Bürgermeister im Freistaat. Die Staatsregierung beharrte jedoch darauf, dass das Gesetz sehr wohl verfassungskonform sei.
Erst im Frühjahr hatte der Landtag die Altersgrenze auf 67 Jahre hinaufgesetzt. Allerdings gilt diese Regel erst ab 2020.
dpa/CB
19.12.2012