Ab dem 1. November gilt striktes Alkoholverbot im Bereich des Regensburger Hauptbahnhofs. Das hat die Deutsche Bahn heute mitgeteilt. Es ist weder erlaubt, Alkohol zu trinken, noch alkoholische Getränke mitzunehmen. Das Verbot ist derzeit befristet bis 30. April 2019.
Unbeanstandet bleiben alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Das Alkoholkonsumverbot gilt nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes.
„Wir reagieren auf den vielfach von Reisenden und Bahnhofsbesuchern geäußerten Wunsch nach einem Alkoholkonsumverbot und möchten, dass sich alle im Bahnhof wohlfühlen.“ Walter Reichenberger, Leiter des Bahnhofsmanagements der DB Station&Service AG
Das Verbot umfasst den gesamten Hauptbahnhof Regensburg einschließlich des „Arcadenstegs“ und der Bahnsteige.
Zur Überwachung werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot einen Platzverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.