Di, 12.03.2019 , 08:26 Uhr

"Aktionsplan Wolf": Wölfe dürfen abgeschossen werden

In welchen Fällen sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen? Darüber gibt es seit langem Streit. Nun hat die Staatsregierung den neuen «Aktionsplan Wolf» veröffentlicht – und erntet dafür umgehend Kritik.

Wölfe dürfen in Ausnahmefällen zum Schutz von Nutztieren abgeschossen werden. Das hat die Staatsregierung mit dem „Aktionsplan Wolf“ beschlossen. Der Plan wird jedoch stark kritisiert:

Mit diesem Plan bleiben die großen Herausforderungen beim Wolfsmanagement weiter ungelöst. Wir laufen Gefahr, dass Wolfsabschüsse die Regel statt die Ausnahme werden. Der Aufbau eines wirksamen Herdenschutzes wird damit auf Kosten der Weidetierhalter erstmal ausgebremst“ – so Richard Mergner, der Vorsitzende des BUND Naturschutz.

Grundsätzlich ist aber im Aktionsplan von vorbeugenden Maßnahmen die Rede, um Weidetiere vor dem Wolf zu schützen. Das sind etwa spezielle Zäune, das Einzäunen der Tiere in der Nacht oder auch Menschen und Hunde als Hirten. Das heißt: Der Wolf darf nur als letzten Schritt abgeschossen werden, wenn auch beispielsweise Zäune nicht helfen. Im Freistaat haben Wölfe letztes Jahr 5 Schafe und 3 Kälber gerissen, davon war ein Schaf aus dem Landkreis Regensburg.

 

Kritik gegenüber des „Aktionsplans Wolf“:

Wölfe sollen in Bayern zum Schutz von Nutztieren weiter abgeschossen werden dürfen. Voraussetzung ist eine Prüfung und Feststellung, dass die Weidetiere durch Zäune oder andere Maßnahmen nicht geschützt werden können. Das geht aus dem neuen «Aktionsplan Wolf» der Staatsregierung hervor, der am Montag nun auch offiziell veröffentlicht wurde. Eine „Entnahme“ kommt demnach auch bei einer „Tötung, Verletzung oder Gefährdung von Nutztieren in nicht schützbaren Weidegebieten, jeweils mit Wiederholungsgefahr, in Betracht“. Was „nicht schützbare Weidegebiete“ etwa in den Alpen sind, soll von speziellen Kommissionen geprüft und festgelegt werden.

Der Aktionsplan ist höchst umstritten: Naturschützer beklagen, der Abschuss der eigentlich streng geschützten Wölfe werde damit in Bayern deutlich erleichtert. Den Tierhaltern dagegen reicht der Aktionsplan zum Schutz ihrer Rinder, Schafe und Ziegen nicht aus.

Der LBV sieht dem Aktionsplan kritisch entgegen – der Plan sei eher ein Wolfsabwehr- und -vergrämungsplan als ein praxisorientierter Umgang mit dem nach Bayern zurückkehrenden Beutegreifer.

„Der Aktionsplan Wolf beinhaltet deutlich zu wenige konkrete Empfehlungen und Optionen für Tierhalter zur Prävention, zu Abläufen im Schadensfall und zum Prozedere bei der Entnahme von Wölfen“. – Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter

Das Umweltministerium erklärte, mit dem Aktionsplan sollten der strenge Artenschutz beim Wolf und die Belange der Weidewirtschaft vereint werden. „Er soll dazu beitragen, Beeinträchtigungen für alle Betroffenen zu minimieren“, sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Dabei schöpfe man die rechtlichen Möglichkeiten aus. Die Sicherheit der Menschen habe oberste Priorität. Er betonte aber auch: „Die Weidetierhaltung braucht eine klare Zukunftsperspektive.“

Seit 2006 werden in Bayern immer wieder Wölfe nachgewiesen – in der Regel Jungtiere auf der Durchreise. Zuletzt war auch im oberbayerischen Landkreis Traunstein ein Wolf gesichtet worden. Standorttreue Wolfspaare gibt es nur im oberfränkischen Landkreis Bayreuth, auf dem oberpfälzischen Truppenübungsplatz Grafenwöhr im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sowie im Nationalpark Bayerischer Wald.

 

 

Pressemitteilung dpa / LBV / Bund Naturschutz

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