Die Ermittlungen der Regensburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit möglichen Manipulationen bei der Abiturprüfung an einem Gymnasium im Landkreis Regensburg sind vorläufig eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, habe man die Bemühungen eingestellt, weil ein Täter bislang nicht ermittelt werden konnte. Das Verfahren wird aber sofort wieder aufgenommen und weiter betrieben, wenn es neue Ermittlungsansätze gibt.
Die Ermittlungen würden es nicht rechtfertigen, irgendeine Person zu verdächtigen.
Das Verfahren kam aufgrund einer Strafanzeige des Bayerischen Kultusministeriums in Gang, weil bei der Korrektur der schriftlichen Abiturarbeiten eines Schülers in den Fächern Deutsch und Französisch den Lehrern eines Gymnasiums im Landkreis Regensburg eine bemerkenswerte Ähnlichkeit mit der amtlichen „Musterlösung“ aufgefallen war. Daher bestand und besteht auch weiterhin der Verdacht, dass dieser Schüler bei der Abiturprüfung oder zuvor im Besitz der „Musterlösung“ war. Der Schüler bestreitet dies allerdings und geht auch gegen die Nichtanerkennung seiner Abiturprüfung durch die Schule unter Vorlage eines Gegengutachtens verwaltungsgerichtlich vor.
Weiter schreibt der Regensburger Oberstaatsanwalt Theo Ziegler aber, dass sich der betreffende Schüler nicht strafbar gemacht habe, zumindest nach derzeitigen Erkenntnissen. Unterschleif an sich sei nicht strafbar ohne dass weitere Umstände hinzukommen.
Der Verdacht, dass ein Amtsträger dem Schüler vorsätzlich Zugang zu einer Musterlösung gegeben hat, besteht laut Staatsanwaltschaft aber weiterhin. Der Zugang zu einer solchen Lösung sei für einen Nichtamtsträger kaum möglich.
Foto: Symbolbild
Pressemitteilung/MF