Die Maßnahmen werden heute jeweils durch entsprechende Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten umgesetzt und gelten ab Mittwoch, 3. November 2021, 0.00 Uhr in den Landkreisen Kelheim, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Deggendorf, Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau und Regen sowie in den Städten Landshut, Straubing und Passau.
Regierungspräsident Rainer Haselbeck, der Vorsitzende des Niederbayerischen Landkreistags Sebastian Gruber und der Vorsitzende des Niederbayerischen Städtetags Jürgen Dupper erklären gemeinsam: „Die Infektionszahlen steigen im gesamten Regierungsbezirk auf immer neue Höchststände. Die Situation in den niederbayerischen Krankenhäusern wird zunehmend dramatisch. Die medizinische Versorgung von Intensivpatienten steht auf der Kippe. Das betrifft das Opfer eines Verkehrsunfalls genauso wie den Corona-Patienten. Wir stehen vor weiteren harten Monaten dieser Pandemie und müssen handeln.“
Gleichzeitig mit den neuen Maßnahmen kündigen die niederbayerischen Landräte und Oberbürgermeister verstärkte Kontrollen an:
„Die Lage ist ernst und die Maßnahmen sind es auch. Wer sich nicht daran hält, muss mit deutlichen Sanktionen rechnen.“
Die niederbayerischen Landräte und Oberbürgermeister erwarten von der morgigen Corona-Sondersitzung der Bayerischen Staatsregierung weitere Weichenstellungen für die nächsten Wochen und Monate in Bayern. Sie schließen sich ausdrücklich der Forderung nach einem zeitnahen Bund-Länder-Gipfel an.
Auf den Intensivstationen ringen vor allem Ungeimpfte um ihr Leben. Erkrankt sind rund neunmal mehr Ungeimpfte als Geimpfte. Der Regierungspräsident sowie die Vorsitzenden von Landkreistag und Städtetag richten einen dringenden Impfappell an die niederbayerische Bevölkerung: „Impfen ist der einzige Weg aus der Pandemie. Impfen ist keine Privatsache. Wer sich bewusst nicht impfen lässt, gefährdet seine Angehörigen, seine Nachbarn, seine Kolleginnen und Kollegen massiv. Wer sich bewusst nicht impfen lässt, verhindert die Rückkehr zu Normalität und Freiheit. Alle Theorien gegen das Impfen sind widerlegt.“ Außerdem weisen Regierung, Landkreistag und Städtetag auf die STIKO-Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen für Menschen über 70 Jahre und weitere vulnerable Personengruppen nach spätestens sechs Monaten hin, die dringend vorgenommen werden sollen.
Mit diesen Maßnahmen sollen die rapide steigenden Infektionszahlen eingedämmt werden. Zum Stand 02.11.2021 (Quelle RKI 03.24 Uhr) beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kelheim 258,5. Im Vergleich zum 01.10.2021 betrug diese noch 52,7.
Landrat Martin Neumeyer äußert sich besorgt zur momentanen Lage:
„Die Lage ist besorgniserregend und ernst. Im Hinblick auf unser Gesundheitssystem sind diese verschärften Maßnahmen unumgänglich. Wir alle wünschen uns keine weiteren Einschränkungen. Mein dringender Appell an Sie alle: bitte lassen Sie sich impfen. Wer sich bewusst nicht impfen lässt, verhindert auch die Rückkehr zu Normalität und Freiheit. Nutzen Sie unser Impfangebot im Impfzentrum oder im Impfbus. Schützen Sie sich und die anderen. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir das hohe Infektionsgeschehen eindämmen.“
Das Landratsamt Kelheim hat die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV2 im Landkreis Kelheim aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens per Allgemeinverfügung vom 02.11.2021 erlassen und im Amtsblatt Nr. 67 veröffentlicht.
Das Landratsamt Kelheim möchte darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten der verschärften Corona-Regelungen für die Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Kelheim im Donaupark 12, seiner Dienststellen im Donaupark 13, in der Hemauer Straße 48 und 48a, der Außenstelle in Mainburg, im Jobcenter Abensberg, im Impfzentrum und Testzentrum Kelheim (Schlossweg), in der Teststation Mainburg und in der Teststation Bad Gögging das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist.
Laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 02.11.2021, Nr. 33-5300-AllgV/061 -Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Kelheim aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens- heißt es in Absatz 1: „In Abweichung zu § 2 Abs. 1 Satz 1 der 14. BayIfSMV gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard“.
Regierung von Niederbayern/MB/Landkreis Kelheim/JM