Ab 30. Mai dürfen die touristischen Angebote und Einrichtungen in Bayern wieder öffnen. Das betrifft beispielsweise Freizeitparks, Seilbahnen und Schifffahrten.
Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen pünktlich zum Beginn der Pfingstferien am 30. Mai touristische Angebote und Einrichtungen in Bayern wieder öffnen. Darunter sind etwa Freizeitparks, Seilbahnen, Stadtführungen und die Fluss- und Seenschifffahrt. Die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg sollen ab 2. Juni wieder öffnen. Diesen Zeitplan beschloss das Kabinett am Dienstag in München.
Ebenfalls am 30. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze wieder öffnen – unter strengen Hygienevorschriften. Unter anderem gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutzpflicht für Gäste und Personal in gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen.
Gruppenübernachtungen sind bis auf Weiteres aber noch nicht möglich.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die geplanten Öffnungen ausdrücklich. „Dann wird die Corona-Krise noch mehr hinter uns bleiben, hoffentlich ohne Rückschläge“, sagte er.
dpa / mb