Ab 12. Mai werden die Schnellteststationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen geschlossen. Der Grund ist, dass Tschechien nicht mehr Hochinzidenzgebiet ist. Dadurch entfällt auch die Testpflicht – spätestens zum 12. Mai.
Seit 2. Mai wird Tschechien nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern als Risikogebiet eingestuft. Diese Neueinstufung lässt insbesondere für Berufspendler weitere Erleichterungen bei der Einreise nach Deutschland zu. Allerdings gelten für alle Personen, die sich zuletzt noch am 01. Mai 2021 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten haben (u.a. Grenzgänger), noch längstens bis einschließlich 11. Mai 2021 die bisherigen Pflichten. Für Grenzgänger bedeutet dies vor allem, dass sie neben der Pflicht zur Einreiseanmeldung (eine Anmeldung pro Woche) noch bis einschließlich 11. Mai 2021 bei der Einreise einen Negativtest vorlegen müssen. Die arbeitsschutzrechtliche Testangebotspflicht in den Unternehmen ist davon nicht berührt.
Weggefallen ist auch die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 10. Februar 2021 angeordnete sog. Pendlerquarantäne, d.h. ab sofort müssen sich die Grenzgänger nicht mehr auf direktem Weg zur Arbeitsstätte und zurück begeben.
Die Schnellteststationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen, die insbesondere von Grenzgängern und Grenzpendlern genutzt werden, werden noch bis zum 11. Mai 2021 betrieben und ab 12. Mai geschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Furth im Wald stehen weiterhin die beiden Apotheken, die jetzt schon Schnelltests anbieten, zur Verfügung. In Waldmünchen werden demnächst das BRK sowie eine Apotheke Schnelltests anbieten. Nähere Einzelheiten dazu werden noch bekannt gegeben. Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im gesamten Landkreis Cham gibt es auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham.
Landratsamt Cham/MB