Sa, 15.01.2022 , 10:32 Uhr

Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft für den Landkreis Cham

 

Wir bitten um Veröffentlichung morgen, Samstag, den 15.01.2022. Vielen Dank! 

 

Bei der Abfallentsorgung alles richtig zu machen, ist oft nicht ganz einfach. Deshalb bieten die Kreiswerke Cham schon seit vielen Jahren einen Abfallwegweiser an – ein kleines Heftchen, das kompakt die wichtigsten Entsorgungswege aufzeigt und praktische Tipps gibt für den ordnungsgemäßen Umgang mit Wertstoffen und Abfällen.

 

Jetzt wurde der Abfallwegweiser aktualisiert und neu aufgelegt. Alle Infos zum 3-Tonnen-System sind hier ebenso aufgeführt wie die Entsorgungsmöglichkeiten vieler Wertstoffe an den 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham oder das Abfall-ABC, mit welchem man schnell den richtigen Entsorgungsweg findet. Die neue Abfall-WebApp, der jährlich erscheinende Entsorgungskalender, viele weitere Infobroschüren oder auch die Internetseite www.kreiswerke-cham.de ergänzen dieses Informationsangebot sehr gut. Der neue Abfallwegweiser ist bei den Kreiswerken Cham erhältlich und wird bei den Gemeinden und Wertstoffhöfen aufliegen. Zudem kann die Broschüre auch im Internet unter www.kreiswerke-cham.de heruntergeladen werden.


Die neue Abfall-WebApp ist online

Wann wird meine Mülltonne geleert? Gibt es Störungen bei der Müllabfuhr? Wo kann ich meine alten Elektrogeräte entsorgen? Wann ist das Umweltmobil wieder in der Nähe? Mit der kostenlosen Abfall-WebApp der Kreiswerke Cham sind Sie immer bestens informiert. Einfach auf das Smartphone, Tablet oder auf den PC laden – und los geht’s.

Schon seit einiger Zeit arbeitet die Abfallwirtschaft der Kreiswerke Cham daran, einen kundenfreundlicheren Zugang zu Informationen rund um die Abfallentsorgung zu ermöglichen. Im Dezember war es endlich soweit: Die neue Abfall-WebApp ist online. Mit der WebApp haben Sie Ihre persönlichen Abfuhrtermine immer griffbereit. Außerdem ist eine Karte enthalten, auf der alle interessanten Standorte von Einrichtungen der Kreiswerke hinterlegt sind. Sie können zum Beispiel nach dem nächsten Wertstoffhof und dessen Öffnungszeiten suchen oder sich die Glascontainer im Umkreis anzeigen lassen. Auch die Termine des Umweltmobils, die Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstelle, das Abfall-ABC und viele weitere Informationen finden Sie in der Abfall-WebApp. Die Kreiswerke Cham nutzen die WebApp zukünftig auch dafür, wichtige Informationen schnell und unkompliziert weiterzugeben. Änderung von Öffnungszeiten oder Annahmekriterien von Wertstoffen, Fahrzeugausfälle oder andere Abfuhrprobleme? Dank der App landen solche Infos ganz schnell bei Ihnen. Installationshinweise zur WebApp finden Sie unter www.kreiswerke-cham.de, es wird kein AppStore oder Google Play Store benötigt.

Änderung von Abfuhrtagen und -unternehmen bei der Restmüll- und Biotonnenabfuhr

Durch das Ergebnis der europaweiten Aus­schreibung der Leistungen für die Entleerung der Restmüll- und Biotonnen haben sich für viele Bürgerinnen und Bürger Änderungen ergeben. Das zuständige Abfuhrunternehmen ist möglicherweise nicht mehr dasselbe und Abfuhrtage und Abfuhrzeiten haben sich teils geändert. Die neuen Abfuhrpläne können über die oben genannte WebApp und die Internetseite www.entsorgung-cham.de heruntergeladen und ggf. ausgedruckt werden. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, können den Abfuhrkalender gerne über die Kreiswerke Cham, Tel. 09971/78-569, anfordern. Da sich zu Beginn des Jahres noch geringfügige Änderungen bei den Abfuhrterminen ergeben haben, empfehlen die Kreiswerke, die Termine ab der kommenden Woche noch einmal mit den aktuellen Daten abzugleichen. Nutzern der neuen WebApp werden immer die aktuellen Daten angezeigt, auf das Handy in den Kalender heruntergeladene Daten sollten aktualisiert werden. Nutzer des Erinnerungsservice erhalten weiterhin einen Tag vor der tatsächlichen Abholung einen Hinweis auf die Entleerung.

 

Keine Freigrenze mehr bei der Abgabe von gebrauchten Motorenölen bei der Problemmüllsammelstelle

Die Altölverordnung verpflichtet diejenigen, die gewerbsmäßig Verbrennungs­motoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher (auch den Online-Handel) abgeben, eine Annahmestelle für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine entsprechende vertragliche Verein­barung nachzuweisen. Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos annehmen, zumal der Kunde die Entsorgung bereits beim Kauf bezahlt. Aus rechtlicher Sicht ist die Rückgabe nicht mit der Vorlage eines Kaufbeleges verbunden. Der Werkausschuss des Landkreises Cham hat deshalb beschlossen, die bisherige Freigrenze von drei Litern Motorenöl bei der Problemmüllsammelstelle der Kreiswerke mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zu streichen. Der Handel, insbesondere Supermärkte und der Online-Handel, sollen dadurch mehr ihrer Verpflichtung nachkommen müssen und die Abwälzung dieser Pflichten auf eine möglichst kostenlose Annahme durch Einrichtungen der öffentlichen Abfallwirtschaft vermieden werden.

 

Gebühr ab der zweiten An-/Um-/Abmeldung von Restmüll- und/oder Wertstoffbehältnissen pro Jahr und Objekt

Im Regelfall werden für ein anschlusspflichtiges Grundstück mit Bezug oder Gründung eines Betriebes die erforderlichen Restmüll- und Wertstoffbehältnisse zum Gebühreneinzug an­gemeldet. Die für Gebührenänderungen maßgeblichen Grundlagen ändern sich meist nur bei einem Eigentumswechsel oder einer gravierenden Änderung des regelmäßig anfallenden Abfalls (z.B. Geburt, Pflegefall u.ä.). Seit längerem fällt jedoch auf, dass bei Mehrfamilienhäusern und Immobilienanlagen ein sehr häufiger Mieterwechsel stattfindet. Die Eigentümer melden bei einem Mieter­wechsel Behälter zum Ende des Monats ab und oft innerhalb von ein bis zwei Monaten wieder an. Im Verhältnis zum überwiegenden Teil der Anschlussnehmer beansprucht die gewerbliche Nutzung dieser Objekte eine wesentlich umfangreichere Dienstleistung der Kreiswerke. Auch passiert es nicht selten, dass Kunden innerhalb eines kurzen Zeitraums (gleicher oder wenige Tage) z.B. auf eine größere Tonne und dann doch wieder auf eine andere Behälter­größe wechseln. Künftig ist deshalb pro Objekt und Jahr nur mehr eine kostenfreie An-/Um- und Abmeldung von Restmüll- und Wertstoff­behältnissen möglich. Für jede weitere Änderung wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.

 

Die Kreiswerke Cham bitten die Bürgerinnen und Bürger die Neuerungen für das Jahr 2022 zu beachten, damit auch weiterhin eine möglichst reibungslose Abwicklung der Abfallwirtschaft für den Landkreis Cham gewährleistet ist. Für Fragen zu den Neuerungen aber auch zu den übrigen Leistungen der Abfallwirtschaft stehen die Abfallberater Thomas Hersina, Tel. 09971/78-573, Werner Zens, Tel. 09971/78-860 und Markus Pollak (insbesondere auch für Fragen zur neuen WebApp), Tel. 09971/78-352, zur Verfügung.

 

 

 

Anlage: 1 Bild (Quelle: Kreiswerke Cham)

Bildunterschrift: Sachgebietsleiter Heinrich Helmberger und die Abfallberater Werner Zens und Markus Pollak stellen den neuen Abfallwegweiser vor (v.l.). – (Kreiswerke Cham)

 

 

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