München/Berlin (dpa/lby) – Gegen 29 bayerische Polizeibeamte werden Disziplinar- oder Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung oder Unterstützung einer Verschwörungsideologie geführt. Das teilte das Innenministerium in München am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zwei dieser 29 Beamtinnen und Beamten befänden sich bereits im Ruhestand. Zuvor hatte der «Stern» mit Verweis auf eine bundesweite Abfrage bei den Innenbehörden von 400 Polizisten der Länder unter Extremismusverdacht berichtet. Im Freistaat gibt es gegenwärtig rund 38 000 Beamtinnen und Beamte im Polizeidienst.
Einschließlich der aktuellen Verfahren seien seit dem Jahr 2020 (Stand 25.03.2024) insgesamt 51 Disziplinarverfahren gegen Polizisten wegen des Verdachts auf eine rechte Gesinnung eingeleitet worden, hieß es weiter. Gegen zwei Beamte sei deswegen Klage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben worden – in einem Fall sei das Gericht dem Antrag zunächst gefolgt, jedoch laufe noch ein Berufungsverfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im anderen Verfahren habe das Verwaltungsgericht auf eine Zurückstufung entschieden. Auch hier sei das Urteil aber noch nicht rechtskräftig, da ebenfalls Berufung eingelegt wurde, da die Disziplinarbehörde weiterhin an der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festhalte.
Auch wegen des Verdachts auf eine Verschwörungsideologie gibt es bei der bayerischen Polizei den Angaben zufolge Ermittlungen: Seit 2020 seien neun entsprechende Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Zudem sei seitdem bei drei Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt aberkannt und ein aktiver Beamter aus dem Dienst entfernt worden. In allen Fällen habe es Bezüge zur sogenannten Reichsbürgerszene gegeben.
Um zu verhindern, dass Rechtsextreme und Reichsbürger in den Polizeidienst aufgenommen werden, würden seit rund drei Jahren über alle Bewerberinnen und Bewerbern vor der Einstellung Informationen beim Landesamt für Verfassungsschutz eingeholt. Außerdem gebe es eine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sollten sich nach der Einstellung Anhaltspunkte ergeben, dass ein Polizist oder eine Polizistin Bezüge etwa zur Reichsbürgerszene aufweise, begründe dies erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue. In der Folge werde dann auch regelmäßig eine Disziplinarklage erhoben.
Ermittlungen wegen möglicher Extremisten in den Reihen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gibt es seit Jahren immer wieder. Bereits 2022 hatte das Bundesinnenministerium einen Lagebericht dazu veröffentlicht. Damals wurde bekannt, dass binnen drei Jahren 327 Mitarbeiter wegen nachweislicher Bezüge zum Rechtsextremismus oder zur Szene der Reichsbürger aufgefallen waren. Mit einer neuen Fassung des Berichts wird in der ersten Jahreshälfte gerechnet.
dpa