Innerhalb nur eines Monats schaffte es ein junger 21-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim, seine neue Freundin gleich 22 Mal abzuzocken: Ohne ihr Wissen hatte er sich im Schlaf ihres Kontos bemächtigt, um dort Abbuchungen für Onlinespiele zu tätigen.
Der Angeklagte selbst ist arbeitslos, bezieht nur Taschengeld und ist auch bereits einschlägig vorbestraft. An Bewährungsauflagen halte der junge Mann sich nicht, erklärte die Staatsanwältin. So forderte sie dann auch eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten, der zuletzt noch eine zögerliche Entschuldigung hervorbrachte, bat hingegen um milde in Form einer geringen Geldstrafe. Richter Hermann Vanino verurteilte den jungen Mann schlussendlich wegen Computerbetrug in 22 Fällen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
mz / SC